Einfach und komplexe familiäre Verhältnisse; Patchworkfamilien, Kinder aus früheren Ehen und
gemeinsame Kinder beeinflussen die spätere Bestimmung des Nachlasses. Gesetzliche Regelungen, Pflichtteile und freie Quoten, Meistbegünstigung und Erbschaftssteuern stellen sich als heikle
Punkte dar.
Nachlassplanung bedeutet eine konstruktive Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation, der Familie und dem Vermögen. Eine sorgfältige Planung, Kalkulation, Regelung und Umsetzung bringt Sicherheit und Ruhe und beugt möglichen Erbschafts-differenzen unter zukünftigen Erben vor.
Sie erhalten individuell ausgestaltete Lösungen, bei denen Sie die Gewähr haben, dass Ihre Wünsche
umgesetzt werden. Sie vermeiden mögliche Konflikte innerhalb der Familie, indem Sie Ihre Regelung klar und unmissverständlich formulieren, formrechtlich und juristisch festhalten und dies
empfohlenerweise bereits zu Lebzeiten kommunizieren.
Zur Nachlassplanung gehören:
- Planung und Zuordnung des zukünftigen Nachlasses
- Wahl der güterrechtichen Verbindung
- Eheverträge, Testamente
- Erbschaftsverträge
- Erbvorbezüge, Schenkungen, Darlehen
- Stiftungen
- Erbauskäufe