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Nachlassplanung

           

Einfach und komplexe familiäre Verhältnisse; Patchworkfamilien, Kinder aus früheren Ehen und gemeinsame Kinder beeinflussen die spätere Bestimmung des Nachlasses. Gesetzliche Regelungen, Pflichtteile und freie Quoten, Meistbegünstigung und Erbschaftssteuern stellen sich als heikle Punkte dar.

 

Nachlassplanung bedeutet eine konstruktive Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation, der  Familie und dem Vermögen. Eine sorgfältige Planung, Kalkulation, Regelung und Umsetzung bringt Sicherheit und Ruhe und beugt möglichen Erbschafts-differenzen unter zukünftigen Erben vor. 

 

Sie erhalten individuell ausgestaltete Lösungen, bei denen Sie die Gewähr haben, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Sie vermeiden mögliche Konflikte innerhalb der Familie, indem Sie Ihre Regelung klar und unmissverständlich formulieren, formrechtlich und juristisch festhalten und dies empfohlenerweise bereits zu Lebzeiten kommunizieren. 

 

Zur Nachlassplanung gehören:

-  Planung und Zuordnung des zukünftigen Nachlasses

-  Wahl der güterrechtichen Verbindung

-  Eheverträge, Testamente

-  Erbschaftsverträge

-  Erbvorbezüge, Schenkungen, Darlehen

-  Stiftungen

Erbauskäufe

 

 

 

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